Geschichtliches
Vereinsjubiläen
Die Geschichte des Vereins
Nach den derzeit verfügbaren Quellen wird ein Gesangverein in Killer e.V. etwa seit 1858 erwähnt. Bereits 1756 finden sich in Rechnungen
der Pfarre „Ausgaben für Sänger“, jedoch keine Belege für das Bestehen eines Vereins.
Die erste Vereinsfahne soll bereits 1847 von der Fürstin Eugenie gestiftet worden sein. Leider gibt es keine Aufzeichungen über ein ge-
naues Gründungsdatum. Darüber hinaus wird vermutet, dass es in Killer einmal zwei Gesangvereine gegeben haben soll.
Zum Zeitpunkt des 100-jährigen Jubiläums ging man offensichtlich davon aus, dass der MGV Harmonie Killer e.V. im Jahre 1868 gegrün-
det wurde und feierte das Jubiläum vom 12. - 15. Juli 1968.
Es erschließt sich nicht, weshalb das 125-jährige Jubiläum im Jahr 1990 gefeiert wurde - das würde auf 1865 als Gründungsjahr hindeu-
ten. Neu hinzugekommene Quellen lassen auf ein Gründungdatum um oder vor 1858 schließen, sodass das 150-jährige Bestehen des
Gesangvereins im Jahre 2008 gefeiert wurde.
Zelter-Plakette
Die Zelter-Plakette ist die höchste deutsche
Auszeichnung für Amateurchöre. Der Bundespräsident
verleiht sie alljährlich an Chöre, die seit mindestens 100
Jahren ununterbrochen musikalisch wirken und sich in
langjährigem Wirken besondere Verdienste um die
Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes
und damit um die Förderung des kulturellen Lebens er-
worben haben. Die Zelter-Plakette zeigt auf der Vorder-
seite das Bildnis Carl Friedrich Zelters und auf der
Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift "Für
Verdienste um Chorgesang und Volkslied". Zusammen
mit der Zelter-Plakette wird eine vom
Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde überreicht.
Zitat Ludwig Franz, 1. Vorsitzender:
… ‚Wenn der Männergesangverein "Harmonie"
Killer e. V. im Jahr 1990 auf eine 125jährige
Tradition zurückblicken kann, mag dies durch-
aus ein Beweis dafür sein, daß es sich auch im
Zeitalter einer uneingeschränkten Unterhalt-
ungstechnik noch lohnt, einem Kulturgut, wie es
der Chorgesang darstellt, treu zu dienen.‘ …
Conradin-Kreutzer-Tafel
Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird in Baden-Württemberg
solchen Musikvereinigungen verliehen, die mindestens
150 Jahre bestehen und sich künstlerische, volksbilden-
de und kulturelle Verdienste um die Pflege der
Laienmusik erworben haben. Zudem ist Voraussetzung,
dass sie die für 100-jähriges Bestehen verliehene Pro-
Musica-Plakette, die vom Bundespräsidenten für Ver-
eine des instrumentalen Musizierens verliehen wird,
bzw. die Zelter-Plakette für Chorvereinigungen besitzen.
Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird seither mit einer
Urkunde im Rahmen des jährlich stattfindenden Landes-
Musik-Festivals von einem Vertreter der baden-württem-
bergischen Landesregierung überreicht.